Geständnis: Eiffelturm ist in Aschafenburg 6 Jahre Prozess + 3 Jahre Bewährung

Gerne schreibe ich als politischer Flüchtling und mit den Rechtskenntnissen eines Rechtsprofessors. Wie in einem der letzten Artikel http://nobayern.blogspot.de/2018/02/gestern-am-7.html mitgeteilt und wie aus der Chronik http://nobayern.blogspot.de/2017/11/chronik-zeitliche-ubersicht-gesperrte.html zu ersehen hat es 6 Jahre gedauert bis die Mollath Justiz in Aschaffenburg aufhörte ihr Geständnis erpressen zu wollen. Ich hatte einfach die Nase voll zog nach 2 Mal 1 Monat U-Haft in diesen 6 Jahren, und noch mal 1 Woche Anfang 2018 meine Berufung zurück und die Staatsanwaltschaft auch. Damit blieb es bei 7 Monaten auf Bewährung auf 3 Jahren berechnet ab 6 Jahre also nach 10 Jahren hat die bayrische Justiz dann erst kein Recht mehr zu überwachen u.a. Daher habe ich heute eine Beschwerde beim Bundesverfassungericht eingereicht, weil ich der Ansicht bin das das gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt also ein Grundrecht das verletzt wird. Weiter denke ich das es ja die Halbstrafe als den Reststraferlass gibt und das es da bei fast 3 Moanten U-Haft eben keine Bewährungsstrafe von 7 Monaten mehr ist sondern eine schon voll abgegoltene 7 Monate Haftstrafe ohne Bewährung. Und auch das ist ja gegen das Doppelbestrafungsverbot. Auch ein Grundrecht. Ich kann allen schon jetzt mitteilen das am Bundesverfassungsgericht- 20 km vom schönen Kandel nichts aber auch gar nichts bei herauskommt. Und wenne es 15 Jahre Verfahrensdauer wären und volle 7 Monate U-Haft. nobayern.blogspot.de/2017/12/pfalz-kandel-maedchen-erstochen-von.html Wer ein wenig mitdenkt der versteht das hier ein RECHTLOSER schreibt und deshalb ist es ein politischer Flüchtling. Rechtsprofessir hin Rechtsprofessor her. Ich werde darüber auf dem Laufenden halten. Ob die Sache ggf. von Richtern im Rahmen der Bewährungsverwaltung abgeändert werden kann also ohne das 'Urteil' der versuchten Geständniserpressung zu ändern werden wir ja sehen. Ach nicht das ich es vergesse. Nur 1 % der Verfassungsbeschwerden werden ja 'angenomen' aber selbst dann wird nicht immer die Landesjustiz um eine Meinung gebeten. Hier bietet sich doch an den Herrn Justizminister Bausback der ja seinen Anteil an dieser Geständniserperessung hatte in seinem CSU Wahlkreis Aschaffenburg um eine Stellungnahme seitens des Bundesverfassungsgerichts für diese Verfassungsbeschwerde zu bitten. Ich bin sicher das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird weder - wie üblich- das jeweilige Landesjustizministerium hier fragen als Bausbacks Justizministerium in München noch ihn selbst und wenn er 10 Landtagstagsmandate in seinem Wahlkreis Aschaffenburg hätte, wo sich das alles abgespielt hat. Merke. Es gibt KEINE Justiz in Bayern. Es gibt KEINEN BGH in Karlsruhe. Es gibt KEIN Verfassungsgericht in Karlsruhe.

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