Aufforderung das Mandat niederzulegen und an die Anwaltskammer Bamberg das anzuordnen RA Vongries

Sehr geehrter Herr Küllmer,

ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 19.12.2017. Mangels berufsrechtlicher Relevanz kann die Rechtsanwaltskammer in der von Ihnen geschilderten Angelegenheit nicht tätig werden.

Mit freundlichen Grüßen

Träger
Geschäftsführerin

i.A. Lisa Zeh
Geschäftsstelle
_____________________________________________________________________________________

Rechtsanwaltskammer Bamberg
Friedrichstr. 7
96047 Bamberg
Tel.: 0951/98620-0
Fax: 0951/203503
info@rakba.de
www.rakba.de






-----Ursprüngliche Nachricht-----
Gesendet: Dienstag, 19. Dezember 2017 08:04
An: RAK Bamberg - K. Frey
Betreff: Fw: RA Vongries IHRE ABLEHNUNG SCHEINVERHANDLUNG + Erklärung nicht daran teilzunehmen.

AN
RAK BAmberg

VON
Stefan Küllmer


Sehr geehrte Damen und Herrn !

Bitte unterstützhen Sie mein Anliegen gegenüber Ihrem Kammermitglied Herrn RA Vongries Aschaffenburg.


Mit freundlichen Grüßen

Stefan Küllmer

> Gesendet: Dienstag, 19. Dezember 2017 um 08:01 Uhr

> An: info@raefv.de
> Betreff: RA Vongries IHRE ABLEHNUNG SCHEINVERHANDLUNG + Erklärung nicht daran teilzunehmen.
>
> An
> Herrn
> RA
> Vongries
>
>
> Von
>
> Stefan Kuellmer
> Gewlt Justizopfer
>
> Sehr geehrter Rechtsanwalt !
>
>
>
> In Ergänzung zu meiner mail von gestern in der ich Sie gebeten habe das Mandat nioederzulegen, bitte ich Sie hiermit -HEUTE - zu erklären das sie an dieser 5 Jahre dauernden SCHEINVERHANDLUNG nicht teilnehmn wollen und werden.Die Mitteilung bitte ich HEUTE an mich und das LG zu senden.
>
> Meine blogartikel auf der Seite nobayern.blogspot.com die sich Bayern INQUISTION nennt enthalten umfangreiches Material und auch einen Artikel SCHEINGERICHT.
>
>
> Bitte teile Sie auch Ihrer Sekretärin wie Sie sich dazu entscheiden.
>
> Ich habe der Rechtanwaltskammer Bamberg eine Kopie dieser Nachricht gesendet mit der Bitte Ihnen als RA das nahezulegen unter Berücksichtigung das diese RA Kammer seh sehr wenig für Gustel Mollath getan hat der ja in dieem Kammerbezirk inhaftiert war. Also das ist keine Rüge das ist eine Aufforderung und appeliert an den GESUNDEN MENSCHENVERSTAND und die Weigerung eines Verfahrensbeteiligten dieses THEATER nach Jahren nicht mehr mitzumachen.
>
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
> Stefan Küllmer
> http://nobayern.blogspot.de/2017/12/befangenheit-protokoll-allg-weiger
> ung.html
> http://nobayern.blogspot.de/2017/12/bay-schoeffen-unterdruckermethoden
> -auch.html
> http://nobayern.blogspot.de/2017/12/an-lg-aschaffenburg-herr-vors-rich
> ter.html
An
Herrn
RA
Vongries


Von

Stefan Kuellmer
Gewlt Justizopfer

Sehr geehrter Rechtsanwalt !



In Ergänzung zu meiner mail von gestern in der ich Sie gebeten habe das Mandat nioederzulegen, bitte ich Sie hiermit -HEUTE - zu erklären das sie an dieser 5 Jahre dauernden SCHEINVERHANDLUNG nicht teilnehmn wollen und werden.Die Mitteilung bitte ich HEUTE an mich und das LG zu senden.

Meine blogartikel auf der Seite nobayern.blogspot.com die sich Bayern INQUISTION nennt enthalten umfangreiches Material und auch einen Artikel SCHEINGERICHT.


Bitte teile Sie auch Ihrer Sekretärin wie Sie sich dazu entscheiden.

Ich habe der Rechtanwaltskammer Bamberg eine Kopie dieser Nachricht gesendet mit der Bitte Ihnen als RA das nahezulegen unter Berücksichtigung das diese RA Kammer seh sehr wenig für Gustel Mollath getan hat der ja in dieem Kammerbezirk inhaftiert war. Also das ist keine Rüge das ist eine Aufforderung und appeliert an den GESUNDEN MENSCHENVERSTAND und die Weigerung eines Verfahrensbeteiligten dieses THEATER nach Jahren nicht mehr mitzumachen.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Küllmer
http://nobayern.blogspot.de/2017/12/befangenheit-protokoll-allg-weigerung.html
http://nobayern.blogspot.de/2017/12/bay-schoeffen-unterdruckermethoden-auch.html
http://nobayern.blogspot.de/2017/12/an-lg-aschaffenburg-herr-vors-richter.html
Von

Stefan Kuellmer


An
Herrn
RA
Vongreis


Sehr geehrter Rechtsanwalt

1.
Ich habe gerade von RA Klinko die Nachricht erhalten das er das Mandat niederlegt also das er wegen meiner 'Anschuldigungen' und offensichtlicher 'Meinungsverschiedenheiten' usw. auch keine Möglichkeit der Zusammnenarbeit sieht. Unabhängig von der Bezahlung die Frage stellt sich damit erst gar nicht.

2.
Ich bitte Sie das Mandat niederzulegen und um Ihnen eine kleine Übersicht zu geben. In den ersten 3 Jahren haben Sie nichts gemacht mein Foto der TOTALSPERRE haben nicht kommentiert oder Anträge deswegen gestellt. Die Fotos der Baufirma - im Prozess nach 3 Jahren am AG- haben Sie nicht kommentiert und keine Anträge dazu gestellt, die Prozesshindernisse haben Sie nicht benannt und eingeforder auch nicht in den Jahren 3, 4, 5 Ihres Mandats. Bezüglich der allgemeinen Verkehrssituation als angeblich noch nicht gesperrt war haben Sie weder in den ersten 3 Jahren was gemacht oder Anträge deswegen gestellt. Das hier das Ermittlungsergebnis komplett fehlt bei Verkehrssachen das ist Ihnen als Rechtsanwalt gar nicht aufgefallen wie auch nicht der Mangel RiStBV 246 also Unfälle oder Verkehrssachen einzuhalten einen solchen Bericht gibt es nicht in der Akte das etwas vollkommen ungewöhnliches und das fällt JEDEN Anwalt sofort auf. Dies gilt dann eben in de 5 Jahren zum Zeitpunkt der 1. VErhaftung fällt Ihnen das NICHT auf in der mündl Haftprüfung in 2015 am AG sagen Sie dazu KEIN Wort. Als dann die Verhandlung am AG war KEIN Wort dazu. Dann die Jahre b, 4 und 5 also bis jetzt 2017 das afällt Ihnen nicht auf. Als der Haftbefehl im Sommer 2017 ausgestellt wurde diesmal am LG fällt Ihnen das mit dem Fehlen des Ermittlungsergebnisses NICHT auf- nach dem Theater mit dem Foto der VOLLSPERRE in den Jahren 1 , 2 und 3 des Verfahrens.
Nachdem dann - wie auch immer- mit 2 Anwälten in der mündl Haftprüfung im Okt 2017 am LG die Freilassung erfolgte fällt Ihnen das Fehlen des Ermittlungsergebnisses  NICHT AUF. Anstatt den ausgesetzten Haftbefehl des LG anzufechten als Anwalt auch am OLG machen Sie NICHTS. Ich mache das alles alleine RA Klinko macht dazu auch nichts.
Im Hinblick auf die Ausschöpftung der Beschwerden machen Sie NICHTS und Sie versuchen auch nicht durch eine sachgerechte Darstellung die Prozesshindernisse geltend zu machen weder am AG noch LG noch OLG. Das Wort Verfassungsbeschwerde kennen Sie nicht.
Das Sie Justizminister Bausback in Aschaffenburg NICHT kennen das glaubt Ihnen KEINER.
2.
Bzgl des Überfalls mit schwerer Kopfverletzung gab es in den Jahren seit 2014 von Ihnen kein Wort der Nachfrage oder Frage ob Sie mich dazu vertreten könnten. Ihre KATEGORISCHE Ablehnung das auch nur in meinem Verfahren zu erwähnen oder die Haftfähigkeit deswegen in Frage zu stellen habe ich noch in sehr guter Erinnerung.
Weiter wäre das ja auh ein Punkt die Überlange Verf Dauer mitzubegründen aber NICHTS sie wollen das nicht mal als LEBENSUMSTÄNDE während eines Verfahrens wie z.B. eine Schwere Krankheit in die Akten aufnehmen.
3.
Laut meinem Bekannten hat am 14.12.2017 RA Klinko fast alleine vorgetragen im Prozess  aber nur was ICH schon geschrieben habe das ist nicht seine Meinung. ein Irrenhaus wirklich. Sie waren nicht sonderlich aktiv. Am 16.3.2015 am AG habe praktisch nur ich vorgetagen in 5 oder 6 Stunden Verhandlung.


4.
Neben den Entpflichtungsanträgen u.a. in den ersten 3 Jahren bis zu AG in 2015 gegen Sie habe ich zwar gedacht das es bis zum Jahr 5 dann mal zu Aktivitäten von Ihnen kommt das war aber NICHT der Fall.


5.
Im Übrigen sehe ich auch nicht wie im jetzigen Stadium mit Ihnen als Anwalt in der Sache weiterkomme.



5.
Ich beantrage das die Verhandlung am 21.12.2017 aufeghoben wird, ich werde einen anderen Anwalt bennen. DIESMAL garantiert NICHT AUS BAYERN oder FRANKEN. Und das ich auch entpflichtet werde zumindest für den 21.12. zu erscheinen.

6.
Natürlich kann jederzeit wegen Verfahrenshindernissen eingestellt werden auch ausserhalb der HV nach § 206 a STPO:


7.
Meine Nachricht von heute also der neue Bef Antrag vom 17. 18 Dez gegen die Kammer LG den Sie heute bekommen haben ist Gegenstand dieser Nachricht wie alles andere auch.

8.
Im Übrigen sehe ich Ihre Tätigkeiten so wie die Liste zum Mangel wegen Ermittlungen als Verf Hindernis die ich erst diese Tage angefertigt habe.Diese ist Teil meiner Ablehnung gegen Sie.
9.
In dieser Liste oben unter 8 geht es ja auch um die Tatsache das im Jahr 5  eines Verfahrens in dem KEIN SCHADEN WAR und das ohnehin schon eingestellt werden musset und das in den Jahren 1 und 2 und 3 eine THEATER VERANSTALTUNG wegen dem Foto mit der VOLLSPERRUNG war, das dann ein Haftbefehl ausgestellt wurde. Das weis jedes Kind das das UNVERHÄLTNISMÄSSIG ist. Sie haben natürlich erst gar keine BESCHWERDE eingelegt auch nicht zum OLG.
10.
Im Dez 2017 sind es also 6 Mon seit Ausstellung des Haftbefehls am LG und damit die fiktive 6 Monats Frist vorbei der max U-Haft das stört sie nicht sie schreiben nichts Sie stellen KEINE ANTRÄGE legen das dem OLG das ja NUR Die 6 Monats Frist verlängern darf vor.
11.
In Ihrer netten Art - in der Sache aber weng hilfreich- reden Sie dann  das die Verteidigung Berufung eingelegt hat das mag sein in erste Linie habe ich Berufung eingelegt ohne eine wirkliche Verteidigung gehabt zu aheb die Berufungsbegründung habe ich alleine geschrieben.
12.
Dann erzählen Sie mir im Dez 2017 das das Vertrauen des LG bei der Aussetzung des Haftbefehls nicht wieder kommt bei Wiederverhaftung.   Das es hier eine FREIHEITSBERAUBUNG war und gar keine Verhaftung stattfinden durfte nach 5 Jahren OHNE SCHADEN u.a. Gründen das bringen Sie nicht aufs Papier. Und klar Sie greifen als Anwalt den Haftbefehl nicht am LG nicht am OLG an. Das mache ich selbst.
13.
Besonders störend ist natürlich auch das Sie - wie RA Klinko- erst gar nicht die Rechtsansicht vertreten das zu einer Berufungsverhandlung zumindest zum ersten Verhandlungstag PER GESETZ wegen EGMR ein pers. Erscheinen gar nicht zulässig ist und damit nur aus diesem Grunde schon gar KEINE U-Haft und Vorführhaft erfolgen darf. Auch das alles von mir selbst herausgefunden und bei der Justiz vorgetragen.
14.
Die sog unüberbrücklichen Ansichten zwischen RA Klinko und mir gibt auch mit Ihnen. Zum Verhalten der Kläger machen Sie keine Angaben in 5 Jahren die mir wirklich weiterhelfen. Sie tragen das in der Akte befindliche oder sich aus der Logik ergebende NICHT vor, und bewirken damit nicht nur das lange Verfahren sondern lassen die bay Justiz nach Herzenslust Zwangsmittel anwenden mit FAKE Fakten ohne dem EIN WORT entgegenzustelln in 5 Jahren.
Damit kann ich NICHTS Anfangen das ist KEINE VERTEIDIGUNG.
Im Übrigen ist ALLES nur OHNE lange U-Haft und mit soweit 7 Mon Bew ausgegangen weil ich inde Jahren 1 bis 3 des Verfahrens ständig die Beschwerden und Eingaben geschrieben habe die ein Anwalt schreiben sollet.




Mit freundlichen Grüßen


Stefan Küllmer

Übersicht Überlange Verfahrenddauer und schon nur deswegen unverhaltnismässiger Haftbefehl.

2012 Mai Angebliche Tat
2012 Nov Anklage
2012 Dez Anklagezustellung an Ageklagten durch AG Aaschaffenburg Einzelrichter (Strafrichter )
2013 Anfang Besuch des angeblichen Tatortes Aufforderung an StA und AG zu ermitteln ein Bild der Gesperrte Strasse machen
2013 Anfang bei Fertigstellung Strasse Ende der Strassenabsperrung Wegen Weigerung macht Angeklagter selbst ein Bild
2013  Aufforderung Psychiater freiwillig zu besuchen deswegen Beiordnung Pflichtverteidiger OHNE TATVERDACHT
2013 KEINE Reaktion des Gutachters des Richters der StA oder Pflichtanwalt zur Ermittlung Zeitpunkte der Strassensperre
2014 Wie 2014  Beschwerden, Klagen, Strafanzeigen gegen AG, StA , Gutachter, Pflichtanwalt bis zum OLG Bamberg
2014 Okt  Die 80 Jahre alte PKW Fahrein stribt an (Alterschwäche nicht tatbezogen) die Justiz telit das nicht mit.
2014 Dez Ladung zur 1. Verhandlung am AG zum Februar 2015 Die 80 Jahre PKW Faherin wird nicht geladen weil gestorben
2015 Feb Nichterscheinen zur Verhandlung angekündigt begründet wegen KEINEM TATVERDACHT TOTALSPERRE STRASSE
2015 Feb Verhaftung § 230 STPO Vorführung zur Verhandlung 4 Wochen Haft
2015 Maerz 16 Verhandlung 7 Mon Bewährung Anträge auf EINSTELLUNG wegen ÜBERL VERFAHRENSDAUER bis zum OLG
2015  StA fodert weiter 2 Jahre 4 Mon und geht wie Angeklagter in BERUFUNG
2015 BERUFUNGSBGRÜNDUNG geschrieben vom Angeklagten keine RECHTFERTIGUNGSSCHRIFT der StA zur BERUFUNG
2015 Bayern wurde nach 7 Jahren verlassen.
2016 keine Verfahrenshandlungen kein Kontakt mit Bayern
2017 Juli Ausstellung des Haftbefehls zum Erscheinen zur BERFUNGSVERHANDLUNG
2017 Sept Verhaftung Pfalz Haftrichterin Landau i.d.Pfalz.  Tranbsport nach Aschaffenburg 4 Wochen Haft
2017 Okt mündl Haftprüfung Entlassung aus U-Haft. Ladung zur Verhandlung 14.12.2017.
2017 Nov 2.   Entlassung aus U-Haft Aussetzung Haftbefehl
2017 Nov 17 Wiederinvollzugsetzung Haftbefehl durch LG VorsRi Köhler
2017 Nov  Beschwerde ans OLG Haftbefehl aufzuheben nicht bearbeitet
2017 Dez neue Beschwerde ans LG Haftbefehl aufzuheben LG Ri Köhler legt das dem OLG nicht in der 3 tage Frist nach STPO vor.
2017 Dez 14. Verhandlung in Abwesenheit BERFUNG am LG Pflichtanwalt und Anwalt mit BESONDERER VERTRETUNGSVOLLMACHT
2017 Dez 14. Die Schöffinnen und der 1 Berufsrichter der Berufungskammer am LG verlangen das persönliche Erscheinen.
2017 Dez 14. Die Schöffen heben den haftbefehl in der Hauptverhandlung NICHT auf wie der Richter ausserhalb der HV.
2017 Dez 21. 2. Verhandlungstag am LG.
==========
Bis zu diesem Zeitpunkt fehlt in den AKTEN jede Ermittlung zur Verkehrschilder Situation und zum Gesundheitszusatnd der 80 Jahre alten PKW Fahrein zum angeblichen Tatzeitpunkt. Grobe ERMITTLUNGSUNTERLASSUNG bei Verkehrssachen nach Nr 246 RiStBV und § 160 STPO Beweissicherung auch der entlastenden Beweise.
=========
Diese kurzgehaltende Übericht seit jedem das der GEIST der STRAFPROPRESSORDNUNG und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hier grob MISSACHTET wird von der Justiz.

Konkret:
1. Überlange Verfahrensdauer 5 Jahre 2012 bis fast 2018.
2. Ausstellung 1. Haftbefehl in 2015 OHNE TATVERDACHT also OHNE den ZEITPUNKT der TOTALSPERRE der Strasse geklärt zu haben.
3. Ausstellung 2. Haftbefehl durch LG in 2017 OHNE den GESUNDHEITSZUSTAND der 80 Jahre alten PKW Fahrerin geprüft zu haben die in  2014 an Altersschwäche starb und OHNE die VERKEHRSSITUATION in den AKTEN ZU HABEN wie in den ganzen 5 Jahren zu vor.
4. Wie Punkt 3. oben gab es in dem Zeitzraum von Juli 2017 bis zur Verhaftung Ende Sept 2017 also 3 Monate KEINE notwenigen ERMITTLUNGEN das noch nach 5 Jahren NICHTERMITTELN.
5. Wie Punkte 3. und 4. oben gab es in den 4 Wochen U-Haft in OKT 2017 KEINE notwendigen ERMITTLUNGEN also Missachtung BESCHLEUNIGUNGSGEBOT bei U-HAFT.

6. Wie Punkte 3. und 4. und 5. gab es bis zur Verhandlung am 14.12.2017 keine notwendigen ERMITTLUNGEN, während ausgesetzen und wieder in Vollzug gesetzen Haftbefehl.

7. Wie Punkte 3. bis 6. oben gab es in der VERHANDLUNG am LG mit SCHÖFFEN keine notwendigen ERMITTLUNGEN.

8. Im Dez 2017 ist seit Ausstellung des Haftbefehls am LG im Juli 2017 die 6 Monats Höchstfrist für U-Haft abgelaufen. das ist nach der Rechtssprechung eine HÖCHSTFRIST die NICHT ausgeschöpft werden darf zumnal wenn kein Schaden entstand und das Verfahren schon 5 Jahre dauert.
9. Das BESCHELUNIGUNGSGEBOT gilt bei U-Haft noch mehr es- hier wurde ja was NOTWENDIG war NICHT ERMITTELT selbst nicht mal in  der 6 Monats Frist. Dabei ist unerheblich ob die ganzen 6 Monate die U-Haft vollstreckt wurde oder nicht und wieder nach 5 Jahren und KEINEM SCHADEN.

10. U-HAFT über 6 Monate darf NUR AUSNAHMSWEISE aus besonderen GRÜNDEN und NUR vom OLG nach § 121 STPO angeordnet werden. Dies ist hier bereits im Sinne der VERHÄLTNISMÄSSIGKEITSPRÜFUNG zu beachten und der Fall.

Es gibt im Ürbigen auch die Rechtsmeinung in der Literatur die ab Ausstellung eines Haftbefehls das BESONDERE BESCHLEUNIGUNGSGEBOT einfordert also so als wäre man inhaftiert, hier waren es ohnehin schon 2 mal 1 Monat in den 5 Jahren.


FAZIT:

Die SCHÖFFEN beteiligen sich an einer FREIHEITSBERAUBUNG und dem Versuch dazu und das GANZE sollte man sich mal mit dem Rechtsbeugungsfall eines Richters aus Potsdam anschauen der jahrelang bis zum BGH wegen 8 Tagen U-Haft OHNE TATVERDACHT ein Strafverfahren hatte. https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/richter-wegen-rechtsbeugung-bei-verkehrsdelikten-verurteilt_204_343294.html[https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/strafrecht-oeffentl-recht/richter-wegen-rechtsbeugung-bei-verkehrsdelikten-verurteilt_204_343294.html]
 






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