Befangenheit Protokoll Allg. Weigerung zu protokollieren LG AB Ri Koehler

 
 
#Rechtsprofessor der als #MollathII von der bayrischen Justiz und dem Justizminister und der CSU politisch verfolgt wird und der offensichtlich mit Billigung der Staatsanwaltschaft im Wahlkreis des bay Justizministers schwer am Kopf verletzt wurde muss sich am 14.12.2017 einer SCHEINVERHANDLUNG stellen. Also das GESTÄNDIS das der EIFFELTURM in ASCHAFFENBURG ablegen, in einer sog. Berufungsverhandlung.
 
In diesem Artikel geht es darum das #Rechtsprofessor neben seinem blog bayern-grundrechte.de ( aufzurufen über   https://web.archive.org/web/*/bayern-grundrechte.de anklicken )   seine Rechtskenntnisse versucht einzubringen und das in der bayrischen Justiz nicht erwünscht.
 
In diesem Artikel geht es also darum das einer dieser Rechtsprobleme der Praxis an bay Gerichten das Fehlen von sog. Wortprotokollen and Landgerichten ist. Das also die Zeugenaussagen komplett fehlen und auch was der Angeklagte sagt. Die bay Justiz nennt das aber nicht so krass. Sie lügt und redet davon das es formale Protokolle gibt, was ja am Fehlen der Zeugenaussagen nichts ändert.
 
In diesem Artikel wird weiter konkret aufgezeit warum #Rechtsprofessor und #MollathII so in den Dreck gezogen wird mit dieser SCHEINVERHADNLUNG am 14.12.2017.
 
Im Zeitraum 2008 bis 2015 wohnte #Rechtsprofessor und #MollathII in Aschaffenburg und 2012 oder 2013 wurde der Landtagsabgeordnete der CSU Bausback wegen dem Justizskandal Gustel Mollath Justizminister.
 
#Rechtsprofessor besuchte eine Verhandlung bei in ABWESENHEIT einer Mutter die ein Messer im Bauch hatte und deren 2 Kleinkinder tot in der Badewanne lagen und wo  mehr als 10 Tage 'verhandelt' wurde. Er waar  die ersten 5 Verhandlungstage etwa 2013 oder 2104 anwesend als Besucher und Prozessbeobachter. Dort schrieb er Tagesberichte - so wie es im NSU Prozess verschiedene blogger machten. Auf seiner alten Webseite www.swnbdb.blog.de ( dieser blog  blog.de für blogger ist hat insgesamt den Betrieb eingestellt).
 
#Rechtsprofessor erlebte dann das etwa am 3. oder 4. Verhandlungstag der erste Protokolleintrag zur einer Zeugenaussage eines Polizisten von der Wahlanwältin Glueck beantragt wurde und zwar nur ein paar Sätze. Und als Prozessbeobachter musste #Rechtsprofessor dann sehen wie der Vorsitzende Richter Buechs den Kommentar zur Strafprofessordnung rausholte die erfahrene Stafverteidigerin belehrte mit Zitaten aus dem Kommentar und die Protokollierung frech ablehnte. KEINER im Saal verstand überhaupt was passierte denn KEINER weis ja das generell die Zeugenaussagen am LG nicht protokolliert werden. Nur #Rechtsprofessor und Prozessbeobachter also der Verfasser dieses Artikels verstand das. Als dann die erfahrene Strafverteidigern Glueck noch den zulässigen Antrag stellte das die ganze Kammer über die Protokollierung der ersten wenigen Sätze am 3. ode 4. Verhandlungstag entscheiden sollten, holte sie sich wieder eine Abfuhr denn die 2 Schöffen und die beiden Berufsrichte lehnte wieder ab zumindest hätten 2 Schöffen die Mehrheit gehabt. Auch das kapierte KEINER im Gerichtssaal was da überhaupt passierte und noch schlimmer die Zuschauer machten keinen Muckser also schluckten das wie Untertanen als ob das das selbstverständlichste auf der Welt wäre. #Rechtsprofessor forderte sogar die anwesende sog (Luegen) Journalistin der bay Zeitung MAINECHO auf das mit der Ablehnung der Protokolierung in die Zeitung zu setzten, aber keine Reaktion ( dieselbe Zeitung die #Rechtsprofessor und #MollathII schon in den Dreck gezogen hatte am Amtsgericht in der ersten  SCHEINEVERAHDNALUNG in 2015 in diesem Verfahren)
 
Die STPO gibt dem deutschen und bayrischen Volk KEIN Recht am Landgericht auch nur einen Satz  protokollieren zu lassen es darf nur der Antrag gestellt werden der vom Vors. Richter entschieden wird dagegen hat man nach STPO eine Beschwerde zur ganzen Kammer also mit den Schöffen.
 
 
 
#Rechtsprofessor und #MollathII muss also davon ausgehen das die Vorschriften der STPO zur Protokollierung am Landgericht in Bayern nicht eingehalten werden bzw. so ausgelegt werden das GAR NICHTS auch nicht ein SATZ in einer  Verhandlung protokolliert wird. Damit besteht BEFANGENHEIT  und UNZUSTÄNDIGKEIT  des Landgerichts Aschaffenburg.
 
Es ist eben auch nicht anzunehmen das bayrische Schöffen - wie es eben in diesem Prozess der Mutter mit dem Messer im Bauch am LG Aschaffenburg- geschehen zu irgendeiner Protokollierung kommen wird auch nicht ein Satz. Das ganz klar gegen den Sinn der STPO und der EMRK.
 
 
Damit besteht auch aus diesem Grunde BEFANGENHEIT  und UNZUSTÄNDIGKEIT  des Landgerichts Aschaffenburg. Im Verfahren gegen #Rechtsprofessor und #MollatII wegen Also in einer SCHEINVERHANDLUNG am 14.12.2017 das GESTÄNDIS das der EIFFELTURM in ASCHAFFENBURG ist. 
 
Hier noch ein Link und eine Kopie der Rechtlage aus einer Internet Seite  eines Anwaltes aus der Reichshauptstadt Berlin der ausdrücklich auf seiner Web Seite darauf hinweist (   das aus blablabla Gruenden der Effizienz) KEINE Protokollierung in Berufungsverhandlungen ( wie diese jetzt am LG aschaffenburg am 14.12.2017) stattfinden. Danke Herr Rechtsanwalt fuer diesen Hinweis !!
 
 
 

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