Das OLG lehnte - unzulässig die Beschwerde gegen den ausgesetztzen Haftbefehl ab am 17. Nov. 2017.

Zwerger Vize-Präsident OLG
Räth Ri OLG
Kahnke Riin OLG


Beschluss OLG 19 Dez 2017 1 W 732/17

Abgelehnt wegen Nichteinhaltung des Formerfordernis Schriftform emails werden nicht beschieden.

 Die Deinstaufsicht Herr Jung am OLG telefoniert mit #rechtsprofessor mehrmals und sagt ihm KEIN Wort dazu. Die Anwälte bekommen das mit oder lesen auf diesem blog oder bekommen Kopien und legen selbst keine OLG BESCHWERDE ein oder weisen #rechtsprofessor darauf hin das emails nicht vom OLG bearbeitet werden.

UND



Beschluss OLG 17 Nov 2017


1 Ws 627/17


Das OLG lehnte - unzulässig die Beschwerde gegen den ausgesetztzen Haftbefehl ab am 17. Nov. 2017. Mit dem Hinweis auf die Aussetzung und angebliche prozessuale Überholung. Das ist gegen die Rechtsprechung die ganz klar vom Weiterbestehen des Haftbefehls ausgeht und die Beabeitung verlangt bis auch der ausgesetzte Haftbefehl ganz aufgehoben ist.

Die Dienstaufsicht Herr Jung am OLG sieht darin kein Fehlverhalten.



Das OLG hat der GenStA die neue Haftbeschwerde mit der Aufforderung Prozesshindernisse zu benennen im Rahmen der Bearbeitung wie in meinen Anträgen gezeigt, übersendet und bis 27.12.2017 eine Frist zur Stellungnahme gesetz.

Damit UMGEHT das OLG und die GenStA BAMBERG die Bearbeitung bis zum 2. Verhandlungstag am 21.12.2017.

Und damit belegt das OLG das es KEINE Justiz und KEIN Recht im OLG Bezrik Bamberg gibt.

Das Verhalten ist genau so wie es bei Gustel Mollath war als das OLG ihn NICHT freilies und als das OLG Nürnberg ihn freilies dann hat das OLG Bamberg sich gegen die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts gedrückt die Beschwerde zu bearbeiten. 

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