Chronik Zeitliche Übersicht Gesperrte Strasse Eiffelturm in Aschaffenburg 2012 - 2018


INHALT dieser Artikel/
I. Chronik  FAKE Beinahe-Verkehrsunfall auf abgesperrter Strasse in Aschaffenburg Bayern von 2012 bis 2018. 
II.

Bitte lesen Sie die Chronik und dann wenn Sie wollen und Zeit haben schauen Sie sich die 2 DIA Shows an mit Text dann verstehen Sie die Verdummung. Die links die Sie weiter hier oben sehen führen zu 2 DIA Shows mit Text die ich auf diesem blog eingestellt habe.
DIA SHOW   http://nobayern.blogspot.de/2017/11/2012-abgeordnete-der-csu-wissen-nichts.html 
DIA SHOW http://nobayern.blogspot.de/2017/11/csu-staatsanwalt-laesst-alte-frauen-auf.html


Wer Zeit hat kann die Anzeige - hier Nr 27.2. der Chronik- wegen Rechtsbeugung gegen die bay Staatsanwältin in 2017 lesen die den Haftbefehl nach 5 Jahren beantragte am LG wiederauszustellen. Besser aber erst mal diese Chronik lesen. http://nobayern.blogspot.de/2017/11/bay-staatsanwaltin-wegen-rechtsbeugung.html?spref=tw   In Kapitel V dieser Anzeige ist die Rechtssprechung enthalten zur Überlangen Verfahrendauer u.a. Kapitel V Rechtssprechung BVerG und EGMR

Hier sieht man einen Überblick der Rechtslage im Berufungsverfahren 5 Jahre nach der sog Tat. Dieser Teil ist oben in der Anzeige gegen die StAin enthalten in einem Kapitel Kapitel II   Zusammenfassung Übersicht zur Überlangen Verfahrensdauer und Beweisvereitelunghttp://nobayern.blogspot.de/2017/11/verhaftung-dieses-bloggers-olt-2017.html 

CHRONIK

I. Chronik  FAKE Beinahe-Verkehrsunfall auf abgesperrter Strasse in Aschaffenburg Bayern von 2012 bis 2018.

1.
1.1.
Mai 2012    Am Bahnhof in Aschaffenburg- der in 2012 wie die Strassen und der Busbahnhof direkt daneben- neu gebaut wurde, wurde nachts vom Bürgersteig laut Anklage auf der Langen Strasse Nr 9 eine Person aus einer Gruppe von 3 Personen auf die Strasse geschubst. Ein herannahender PKW konnte noch bremsen ( laut Anklage ) nach PKW Fahrerin ist sie ausgewichen. Laut Anklage ist die Person auf den PKW gefallen der schon stillstand. An PKW und Personen gab es keinen Schaden. Danach gab es eine Beleidigung und noch eine Bedrohung nicht die Polize anzurufen. Die Tatbestände sind § 315 C STGB Gefährdung des Strassenverkehrs, Versuchte Gefährliche Koerperverletzung, einfache Koerperverletzung ( es gab keine Verletzungen), Beleidigung der 2 Weiteren aus der Gruppe aus 3 Personen, Bedrohung ( nicht die Polizei zu rufen )   1 Person aus der Gruppe.  Die PKW Fahrerin wurde natürlich auch nicht verletzt hatte auch keine Schmerzen ( Sie war 2012    80 Jahre alt was dem Angeklagten erst 3 Jahre später bekannt wurde kurz vor der 1. Verhandlung im März 2015)
Die Anklage erwähnt KEIN Wort ob die Strasse gesperrt war und zu welchen Zeitpunkt. Auf eine Abgesperrten Strasse kann kein PKW Fahren und keiner bremsen und kein (Beinahe) Unfall passieren.

1.2.
Die PKW Fahrerin mit 80 Jahren bremste nach ihrer Aussage im  Polizeiprotokoll aus 2012 weil sie angab nachts von Weitem auf dem Bürgersteig eine sich streitende Gruppe gesehen zu haben und sie ( auch ) deshalb langsam fuhr. Sie gab an ausgewichen zu sein. Die Kläger gaben an das 1 Person auf das schon stehden Auto fiel. Kein Schaden. Im Herbst 2014 starb die PKW Fahrerin natürlich mit 83 -kein Zusammenhang mit diesem Vorfall wird auch nicht von Justiz behauptet. Da die 1. Verhandlung erst in 2015 stattfand wartete die  Justiz 3 Jahre seit 2012  bis diese ENTLASTUNGSZEUGIN starb = Beweisvereitelung im Amt. Zudem reagiert ein 80 Jahre alte Person IMMER verzögert und wenn nichts passiert ist dann ist das noch mehr ENTLASTEND. Das wird in Anklage und Gerichtsdokumenten aber auch im 1.Urteil des AG aus 2015 nicht mal erwähnt. Ob sie überhaupt fahrtauglich war oder gar bettlägrig ob das alles nur erfunden ist mit der Fahrerin wie mit der Abgesperrten Strasse das ist natürlich noch weniger in Justizdokumenten ein Thema. Also NULL Ermittlung zur Sperre der Strasse und zum Zustand der 80 Jahre alten PKW Fahrerin.

1.3.
Es gab KEINE Bremsspuren dennoch behauptet eine Person aus der Gruppe der 3 Kläger der PKW wäre sehr schnell gefahren, was zudem im offenen Widerspruch zur Aussage der PKW Fahrerin bei Polizei aus 202 steht, denn sie sagte wie unter Punkt 1.2. hier gezeigt das sie langsam gefahren sein weil sie eine sich streitende Gruppe sah. Das die Justiz den Tod dieser ENTLASTUNGSZEUGIN abwartete für 3 Jahre bis 2015  ist eine Beweisvereietlung nach STGB aber auch ein VERFAHRENSHIDNERNIS wie auch die ÜBERLANGE Verfahrendauer bei KEINEM Schaden vor 5 Jahren. Dasselbe gilt für die Wiederausstellung des Haftbefehls nach 5 Jahren OHNE auf ALLES was hier steht in dieser Chronik einzugehen. Wo das alles nach Rechtssprechung steht hat der Angeklagte der Justiz genau mehrmals in den 5  Jahren aber besonders seit 2015 mitgeteilt. Siehe  http://nobayern.blogspot.de/2017/11/bay-staatsanwaltin-wegen-rechtsbeugung.html?spref=tw 
http://nobayern.blogspot.de/2017/11/verhaftung-dieses-bloggers-olt-2017.html 







1.4.
Die umfangreiche BERUFUNGSBEGRÜNDUNG hat die JUSTIZ gar nicht gelesen kommentiert sie mit keinem Wort . Also das LG hat nach 5 Jahren den Haftbefehl mit StA  wider ausgestellt OHNE sich mit der Rechtslage und dem Inhalt dieser Chronik auseinanderzusetzen. Das OLG sieht das auch so das ist gegen die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts, der EGMR und des BGH wo das alles steht hat der Angeklagte der Justiz in 2017 noch mal mitgeteilt.




2.

Dez 2012  Zustellung Anklage durch AG Aschaffenburg.




3.
Jan 2013 Besuch der Langen Strasse ( Tatort) durch den Angeklagten der sich darunter nichts Genaues vorstellen konnte wie auch nicht unter der Hausnummer 9. Feststellung durch den Angeklagten das die Strasse- wegen der Bausstellen am Hauptbahnhof voll abgesperrt war. Der Angeklagte machte ein Foto. Das gab er aber  nicht sofort der Justiz sondern- wegen seiner Rechtskenntnisse und der Kenntnisse der bay Justiz- forderte er die StA und das AG auf die Beweise dazu selbst zu sichern - denn es kann ja gar nicht sein das so ein offensichtlicher Fehler die Justiz nicht interessiert. Und jeder dort weis das die Grossbaustelle am Bahnhof 1 Jahr dauerte und die Strassen dort abgesperrt waren und ein Verkehrschaos deswegen in der Innenstadt war zudem sind Gericht und Pflichtanwalt nur ein paar Meter vom Bahnhof entfernt. ALSO JEDER ASCHAFFENBURGER weis das. Deshalb der Vergleich zum Eiffelturm in Aschaffenburg jeder Aschaffenburger weis das er nicht dort ist ( Sie haben es WIRKLICH selbst nicht sehen können ???) und die ganze Welt es weis ohnehin.  Zudem schreibt § 160 STPO vor das auch ENTLASTENDE Beweise von der Justiz insbesondere StA zu sichern sind, dieser Hinweis zur STPO wurde mitgeteilt.

4.

UNTÄTIGKEIT der Justiz also StA und AG ab Jan 2013 zu Punkt 3 wie hier. Sowohl die STA wie der damalige Richter Weigand am AG ( der irgendwann in 2013 oder 2014 gestorben ist) weigerten sich ein Foto der Langen Strasse Nr 9 in Aschaffenburg zu machen.  Mehrere Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung, Dienstaufsichtsbeschwerden, Beweisvereitelung im Amt mit Beschwerden zum LG und OLG Bamberg( Mollath OLG ) und GenSTA ( Bamberg ( Mollath GenSTA). Zu diesem Zeitpunkt war der Gustel Mollath gerade nach viel Stress in den Medien und im Landtag frei und das Wiederaufnahmeverfahren begann . Der Angeklagte  bloggte dazu.



5.
Als die Lange Strasse Nr 9 langsam fertig neu gebaut wurde Angang 2013 und die Absperrung drohte beseitigt zu werden, wurde noch einmal ein Foto vom Angeklagten gemacht etwa im März 2013. NUR damit wurde die Beweissicherung durch den Angeklagten sichergestellt. Kopien davon an die Justiz, wieder KEINE Reaktion der Justiz wieder Beschwerden, Anzeigen bis zum OLG Bamberg.

6.
Irgendwann in 2013 ordnete Richter Weigand am AG die Beiordnung eines Pflichtverteidigers an weil der Angeklagte - nach Beschluss- angeblich sich nicht selbst verteidigen konnte. Dies entspricht einer Beleidigung und Entmündigung ( so wie es die Bayern und die CSU gerne machen). Auf das Thema ob die Strasse nun gesperrt war oder nicht ging weder das AG Ri Weigang oder die StA oder das LG Richter Büchs in Beschwerden auch zu Befangenheitsanträgen gegen Richter Büchs nicht ein. Das AG Strafabteilung versuchte es sogar mit einer Betreuung als die Betreuungbehörde aber das Foto der Abgesperrten Strasse sah und die Erklärung dazu weigerte sich diese bei diesem Verdummungsspiel mitzumachen und teilte schriftlich mit das der Angeklagte sich sehr wohl selbst verteidigen kann, das musste das die Betreuungsbateilung des AG schlucken.


7.
Der Pflichtanwalt Herr Vongries aus Aschaffenburg der viele Strafverfahren macht und der sich als Fachanwalt für Psychiatrie dem Angeklagten ( Was nicht auf seinem Namensschild am Eingag an seiner Kanzlei steht) im Jahr 2009 bei einem zufälligem Besuch bei ihm vorstellte, reagierte auf das Foto der Abgesperrten Strasse überhaupt nicht und benutze dieses Wort und den Hinweis auf das Foto nicht einmal. Damals Weigerung seine Kanzlei zu besuchen. Dann Beschwerden bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg wegen diesem Verhalten. Keine Reaktion der Rechtsanwaltskammer. Dann Anzeigen auch gegen den Anwalt.


8.
Dann teilte  eine - nach dem Tod von Richter Weigand- Richterin Krebs  in 2013 ( wenn ich mich richtig erinnere)  mit das der Angeklagte ein psychiatrisches Gutachten auch zur Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt ( was festgestellt wurde durch Polizei) machen muss und dieser sich mit dem Gerichtspsychiater Dr Michael Schmidt Aus Würzburg deswegen treffen soll, dazu wurden mehrere Termine im Gebäude des AG Aschaffenburg terminiert. Der Angeklagte weigerte sich dazu und stellte vorbeugende Beschwerden zur Untersagung einer Zwangsvorführung nach § 80 oder § 81 STPO. Oder auch zur Beobachtung von 6 Wochen in einer Klinik zur Begutachtung. Diese Vorbeugenden Beschwerden gingen z.T. auch ans LG und OLG  Bamberg oder es gab auch Dienstaufsichtsbeschwerden dazu.

Auf Zwangsbegutachtung und Zwangseinweisung in eine Klinik für das Gutachten verzichtete die Justiz im OLG Bezirk Bamberg wo Gustel Mollath eingesperrt war und während dessen Freilassung und Wiederaufnahme dieses Verfahren ja lief und immer noch läuft ( am BGH in Revision).

9.
Mitteilung des Angeklagten an den bay Gutachter das er 1. keinen bay Gutachter will und 2. das er sich zum Foto der Abgesperrten Strasse - und zum Mangel an Tatverdacht- äußern soll. Keine Mitteilung des Gutachters. Hinweise auf Mollath und Dr. Leipziger in der Klinik Bayreuth/Bayern der Mollath nicht freilassen wollte.

10.
StrafAnzeige gegen den Gutachter bis zum OLG. Beschwerde bei der bay Landesärtzekammer Menschenrechtsbeauftrage Frau Dr Fick die Gustel Mollath half unter Vorlage des Fotos zur Abgesperrten Strasse in Aschaffenburg und des Falls wie hier gezeigt. Keine konkrete Antwort. Verweisung des Falls an die Zweigstelle Würzburg der Landesärztekammer wo der Gutachter Dr. Michael Schmidt seine Praxis hat. Keine konkrete Antwort wahrscheinlich ist Zwangsbegutachtung aber hinter den Kulissen dadurch verhindert worden.

11.
In 2013 und 2914 wurden also immer wieder Beschwerden gegen StA, Gericht, Pflichtverteidiger und Gutachter eingereicht bis zum OLG und GenStA, Rechtsanwaltskammer und Landesärztekammer ohne Erfolg auf die Abgesperrte Strasse ging KEINER in 3 Jahren ein. Ein (Nach- ermittlung) fand nicht statt.

12.
Herbst 2014 Natürlicher Tod der 83 Jahre alten PKW Fahrerin was dem Angeklagten nicht mitgeteilt wurde 8 -er wusste gar nicht bis Anfang 2015 das sie schon 80 Jahre alt war. Der natürliche Tod hatte NICHTS mit dem Verfahren und der Gesperrten Strasse in 2012 zu tun dort gab es  KEINE Verletzen und KEINEN SCHADEN AM PKW.

13.
6 Okt 2014 Schwerer Überfall auf dem damaligen Wohngrundstück in Hoesbach bei Aschaffenburg. Schwere Kopfverletzung. Täter kamen mit PKW des Wasserwerkes. KFZ Nummer wurde der StA mitgeteilt zur Ermittlung keine Reaktion.  Ärtzl Attest. Anzeige STA Aschaffenburg also dieselbe die das Verfahren wegen der Gesp Strasse führt seit 2012.

13.
Neuer Richter Beller. Passend zum natürlichen Tod wurde DANACH Ende 2014 der erste Gerichtstermin zur Verhandlung am AG auf den Februar 2015 festgelegt und geladen.



14.
14.1.
Da bis zur Ladung Ende 2014 zur  Verhandlung in 2015 die Justiz, der Pflichtanwalt und der Gutachter zur Sperre der Strasse - unter Vorlage des einzigen Fotos das der Angeklagte selbst machte nachdem die Justiz sich Anfang 2013 dazu weigerte- NICHT äußerten und der Tatverdacht damit entfällt und der Eröffnungsbeschluss des AG abgeändert werden musste- teilte der Angeklagte mit nicht zur Verhandlung zu erscheinen, wenn nicht über eine Anklage die halbwegs logisch ist verhandelt würde und wenn die Ankalge nicht wie STPO und BGH vorschreiben zu einer mehr als 50% Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung führt. Damit darf gar nicht am Gericht eröffnet werden.  Mitteilung ans Gericht das nach BGH Rechtssprechung mit Zitat ein Erscheinen bei Gericht bei NULL Tatverdacht NICHT erforderlich ist und das U-Haft oder Vorfürhhaft deswegen NICHT angeordnet werden darf. Vorbeugende Beschwerden dazu Ende 2014 Anfang 2015 auch ans LG und OLG und and die Dienstaufsicht am LG und OLG dort Herr Jung.
14.2.
Weiterer Hinweis auf den schweren Überfall unter Punkt 13. hier und die Anzeige. Hinweis auf fehlende HAFTFÄHIGKEIT bei U-Haft oder Vorführhaft mit Hinweis auf Rechtssprechung und juristische Kommentare. Vorbeugende Beschwerden auch deswegen bis zum LG und OLG auch als Dienstaufsichtsbeschwerde LG Aschaffenburg Präsident bis zum OLG Herr Jung. Keine Reaktion.

15.
15.1.
Nichterscheinen am AG am 16.2.2015 wie angekündigt.
Auch wegen dem Überfall und dem Desinteresse daran der StA Aschaffenburg im zeitlichen Zusammenhang.

15.2.
Ausstellung des Vorführhaftbefehls § 230 STPO zum Erscheinen bei Verhandlung am 16.2.2015.

16.
Verhaftung Feb 2015 Neue Terminierung März 2015, keine Änderung der Anklage oder Eröffnungsbschluss wegen Abgesperrter Strasse oder wegen HAFTUNFÄHIGKEIT wegen Kopverletzung wie unter Kopfverletzung Punkt 13 dieser Chronik, oder wegen Fahruntauglichkeit der 80 Jahre alten PKW Fahrerin - auch keine Hinweise wie in der STPO und in den Richtlinien zum Straf-und Bussgeldverfahren vorgschrieben.

17.
4 Wochen Vorführhaft mit mündl.  Haftprüfung  keine Kommentierung ob die Strasse gesperrt war, erst zu diesem Zeitpunkt Kenntnis das die PKW Fahrerin in 2012 auf der Abgesperrten Strasse 80 Jahre alt war und im Herbst 2014 gestorben war( nicht wegen dieser (Schein)-Tat). Richter Beller interessierte das alles nicht.
In mündl. Haftprüfung kein Interesse an HAFTUNFÄHIGKEIT auch den Anwalt interessierte das nicht nicht mal die Anzeige selbst wegen der Kopfverletzung in 2014 und bietet keine Unterstützuntg an.
Keine Änderung der Anklage oder des Eroeffnungsbschluss wegen Abgesperrter Strasse oder wegen HAFTUNFÄHIGKEIT wegen Kopfverletzung wie unter Kopfverletzung Punkt 13 dieser Chronik, oder wegen Fahruntauglichkeit der 80 Jahre alten PKW Fahrerin - auch keine Hinweise wie in der STPO und in den Richtlinien zum Straf-und Bussgeldverfahren vorgschrieben.

18.
Verhandlung März 2015. 7 Mon auf Bewährung der Gutachter machte nur ein mündliches Gutachten sah keine psychische Erkrankung und auch damit keine Notwendigkeit einer Unterbringung. Teilte mit das die Alkoholisierung in 2012 des Angeklagten schuldmindernd wäre aber keine Abhängigkeit vorliegen würde, im Übrigen 3 Jahre nach der (Schein-)Tat.  

19.
Angeklagter legte Berufung ein StA auch sie will 2 Jahre und 4 Monate.

20.
Angeklagter schrieb eine umfangreiche BERUFUNGSBEGRÜNDUNG und reichte diese ein.

21.
Irgendwann in 2015 bis April oder Mai Ablehnung der BESCHWERDE gegen die STA Aschaffenburg wegen NICHTErmittlung durch die GenStaatsanwaltschaft Bamberg oder nur Namensermittlung der 2 Täter zur schweren Kopfverletzung am 6.OKT 2014 in Hoesbach wie unter Punkt 13 hier. KEIN Vorermittlungsverfahren.

22.
Sommer 2015 wie Punkt 21. Ablehnung des Klageerzwingungsverfahrens am OLG Bamberg Oberlandesgericht zur Ermittlung zum Überfall mit schwerer Kopfverletzung am 6.OKT 2014 in Hoesbach.

23.
Irgendwann danach Sommer 2015 Weggang aus Bayern

24.
Sommer 2017 Wiederausstellung des Haftbefehls auf Antrag der StA Aschaffenburg zur U-Haft wegen Erscheinen zur Berufungsverhandlung am LG Aschaffenburg
25.
Sept 29.9. 2017  Verhaftung wegen Punkt 24 dieser Chronik. In Pfalz Bad Bergzabern. Vorführung AG Landau Pfalz  JVA Zweibrücken Transport nach JVA Aschaffenburg.

26.
Mündl Haftprüfung LG Aschaffenburg Ende Okt 2017  Entlassung aus U-Haft bis zur Verhandlung.

27.
27.1.
Beschwerde zum OLG zur vollen Aufhebung des Ausgesetzten Haftbefehls zum OLG unter Hinweis auf die Beweisvereitelung durch den Tod der 80 Jahre alten PKW Fahrerin und unter Hinweis auf die ÜBERLANGE VERFAHRENDSAUER von jetzt 6 Jahren.  Das interessierte die Justiz und VorsRi Köhler soweit bis Nov 2017 nicht.


Die Beschwerde hier ist wie folgt begründet + mit der Anzeige gegen die bay StAin - hier unter Punkt 27.2. Hier sieht man einen Überblick der Rechtslage im Berufungsverfahren 5 Jahre nach der sog Tat. Dieser Teil ist in der Anzeige gegen die StAin wie unter 27.2. dieser Chronik gezeigt enthalten in einem Kapitel.  http://nobayern.blogspot.de/2017/11/verhaftung-dieses-bloggers-olt-2017.html 






27.2.

Bay Staatsanwältin wegen Rechtsbeugung angezeigt: Volltext in diesem blogartikel:

http://nobayern.blogspot.de/2017/11/bay-staatsanwaltin-wegen-rechtsbeugung.html?spref=tw 

Nach 5 Jahren wurde der Haftbefehl -bei KEINEM SCHADEN in 2012 auf Antrag einer jungen Staatsanwältin wiederausgestellt. Neben vielen Punkten in dieser Chronik geht es um die Überlange Verfahrendauer die zur Verfahrenseinstellung führt nach Gesetzen und Rechtssprechung. Und um die Beweisvereitelung das die Justiz 3 Jaahre wartete bis die 80 Jahare alte PKW Fahrerin starb um ihren Zustand nicht vor Gericht zu sehen und ihre entlastende Aussage zu hören. Auch das ist ist ein Verfahrenshindernis und führt zur Einstellung von Ams wegen - ohne Antrag. 

28.
Nov 2017. Seit 2015 erstes Telefonat mit der Dienstaufsicht am OLG Bamberg Herr Jung zu Punkt 27. wie hier. MündlMitteilung das er sich in nichts einmischen wird wegen angeblicher richterlicher Unabhängigkeit.





29. Anfang Dez. Geplante Verfassungbeschwerde  wegen Punkt 28. hier u.a. Punkten













30.
1 Dez   2017 OLG Bamberg weigert sich Haftbeschwerde zu bearbeiten Nov 2017 http://nobayern.blogspot.de/2017/12/olg-bamberg-weigert-sich-haftbeschwerde.html?spref=tw




31.
1 bis 9 Dez
KEINE BESCHWERDEBEARBEITUNG




32.

Am 14.12.2017 fand die Berufungsverhandlung gegen Mollath II alias #Rechtsprofessor statt. Am 21.12.2017 Donnerstag 9 Uhr geht es am LG Aschaffenburg weiter. ( vorl Artikel wird ergänzt) 


Siehe Artikel auf diesem blog hier klicken
http://nobayern.blogspot.de/2017/12/am-14.html

33.
OLG BAMBERG hat HAFTBESCHWERDE und andere BESCHWERDEN bekommen Stellungnahme GenStA Bamberg alles wie bei Gustel Mollath in 2006 und 2013 http://www.gustl-for-help.de/  hier klicken GUSTEL MOLLATH WEB SEITE



34.

Befangenheitsantrag gegen Vors Ri Köhler und 2  Schöffinnen  17 Dez 2017 LG Aschaffenburg

http://nobayern.blogspot.de/2017/12/an-lg-aschaffenburg-herr-vors-richter.html

35.
OLG Bamberg lehnt Haftbeschwerdenbearbeitung im  Nov und Dez aus scheinheiligen Gründen ab, und weist trotz Kommunikation nicht darauf hin die 2 Anwälte interessiert das auch nicht.

http://nobayern.blogspot.de/2017/12/das-olg-lehnte-unzulassig-die.html 





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