MAIN ECHO Zeitung aus Bayern macht Mollath schlecht und schuezt seine korrupte Frau Petra

Hier die Artikel in denen das sog MAINECHO also die sog. ZEITUNG aus BAYERN  Gustel Mollath miesmacht.  

 

Weiße Weste weder für die Justiz noch für den "schwierigen Rechthaber"

(© Daniel Karmann (dpa))
 
Kommentar zum Mollath-UrteilDonnerstag, 14.08.2014 - 23:01 Uhr
 

Es ist vollbracht: Bayerns Strafjustiz hat sich korrigiert und Gustl Mollath für seine siebeneinhalb Jahre in der geschlossenen Anstalt Entschädigung zugesprochen. Das sind zwar nur 25 Euro pro Tag, aber wichtig ist das damit verbundene Eingeständnis: Dem Mann ist Unrecht getan worden.

Dass es so weit gekommen ist, ist nicht das Verdienst einer zur Selbstkontrolle fähigen Justiz. Ohne die öffentliche Diskussion hätte sich die frühere Justizministerin Beate Merk (CSU) niemals dazu bereit gefunden, die Staatsanwaltschaft zur Stellung eines Wiederaufnahmeverfahrens anzuweisen. Hätte es nicht die öffentliche Empörung darüber gegeben, wie schnell und wie lange man offensichtlich zwangseingewiesen werden kann, säße Mollath wahrscheinlich immer noch im Bezirkskrankenhaus Bayreuth.

Bis zuletzt – das sollte nicht vergessen werden – hat sich die Justiz dagegen gewehrt, das Mollath-Verfahren wieder aufzurollen. Das Landgericht Regensburg hatte zunächst den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft abgewiesen. Erst das Oberlandesgericht Nürnberg hatte den Weg frei gemacht. Man kann das nur als Trotzreaktion bezeichnen.

Die gründliche Arbeit des mit dem Wiederaufnahmeverfahren befassten Gerichts kann nicht vergessen machen, dass in den 13 Jahren seit der ersten Mollath vorgeworfenen Straftat Vieles schief gelaufen ist. Das Urteil vom Donnerstag ist eine Ohrfeige für die oberflächlichen und vorurteilsbehafteten Erstleistungen der Nürnberger Strafjustiz, aber auch für die Psychiatrie. Mollath sei nicht geisteskrank, wurde klar festgehalten.

Da stellt sich die Frage nach der persönlichen Verantwortung derer, welche seinerzeit die Expertise für das "Unrechtsurteil" (so Mollath-Anwalt Gerhard Strate) und das anschließende Wegsperren des angeblich gemeingefährlichen Geisteskranken lieferten. Diese Frage dürfte freilich unbeantwortet bleiben.

Ein Held ist Gustl Mollath deswegen aber nicht. Das Gericht ging davon aus, dass der Nürnberger keine blütenrein weiße Weste hat, sondern in mindestens einem Fall gegenüber seiner Frau tätlich wurde. Ein Freispruch erster Klasse wie ihn der 57-Jährige anstrebte, erhielt er daher nicht und entsprechend unzufrieden zeigte er sich. Ihm kann man jetzt nur raten, was er selbst recht einsilbig auf die Frage der Gerichtsvorsitzenden nach den Misshandlungsvorwürfen geantwortet hatte: "Damit muss es jetzt 'mal gut sein".

Im Prozess hatte sich Mollath als schwieriger Rechthaber mit einem fest gefügten Verschwörungsszenario präsentiert. Doch das ist natürlich kein Grund, ihn einzusperren. Jeder Mensch hat das Recht auf Exzentrik und fixe Ideen, solange andere davon nicht beeinträchtigt werden.

Urteile sollen auch präventive Wirkung entfalten. Das gilt eigentlich für Straftäter, in diesem Fall aber für die Strafjustiz und die Psychiatrie. Man wird in Zukunft etwas genauer hinschauen, wenn Menschen im Ruckzuck-Verfahren in der Forensik weggesperrt und dort jahrelang verwahrt werden.

Einen Schritt hat bereits der bayerische Justizminister Winfried Bausback (CSU) mit seinem Vorschlag zur Reform der Unterbringungsregeln nach dem Strafgesetzbuch getan. Und die Justiz wird sich daran gewöhnen müssen, dass ihre Autorität ein Stück weit in Frage gestellt ist und ihr daher mehr auf die Finger gesehen wird.
Ralf Müller
 
 
 
 

Freispruch mit Makel: Mollath ist ein Gewalttäter in Freiheit

Mollath-Prozess

Gustl Mollath (© Armin Weigel)
 
RegensburgDonnerstag, 14.08.2014 - 12:25 Uhr
 

Gustl Mollath muss nicht ins Gefängnis, auch nicht mehr in die Psychiatrie. Rehabilitiert ist er jedoch nicht. Das Landgericht Regensburg sieht in ihm einen prügelnden Ehemann. Mollaths Kampf gegen die Psychiatrie-Praxis ist damit längst nicht beendet.

Gustl Mollath blickt nach vorn. Zwar verlässt er das Landgericht Regensburg am Donnerstag mit einem gewissen Groll im Bauch, aber auch mit einem Freispruch im Gepäck. »Jetzt muss ich meinen Lebensunterhalt bestreiten«, sagt der 57-Jährige. Die Jobsuche steht an. Angebote gibt es seinen Angaben zufolge viele – auch im Kraftfahrzeug-Bereich. Zudem will er eine Wohnung finden. Bislang hatte Mollath nach seiner Entlassung aus der Psychiatrie im Vorjahr bei Freunden gewohnt. Am liebsten will er wieder in seiner Geburtsstadt Nürnberg leben – auch wenn mit der Stadt düstere Erinnerungen verknüpft sind. Dieses dunkle Kapitel hatte das Gericht im Wiederaufnahmeverfahren aufgeschlagen. Die Strafkammer spricht Mollath zwar frei, sieht ihn aber als einen Gewalttäter, der seine damalige Ehefrau verprügelt, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hat. Stoisch verfolgt Mollath die Begründung des Gerichts. Nur ab und zu schüttelt er mit dem Kopf oder verzieht den Mund. Die meiste Zeit aber verharrt er stocksteif auf seinem Platz.
Und dann kommt der Satz der Vorsitzenden Richterin, der Mollath am meisten trifft: »Wir wissen nicht sicher, ob der Angeklagte im Zustand der Schuldunfähigkeit handelte oder nicht«, betont Richterin Elke Escher. Es sei möglich, dass zur Tatzeit eine »wahnhafte Störung« vorgelegen haben könnte.
»Das kann man so nicht hinnehmen«, sagt Mollaths dazu. »Diese Art von Freispruch habe ich schon siebeneinhalb Jahre genossen.« Er hatte sich eine vollständige Rehabilitation erhofft. Die gab es für ihn nun aber nicht. Mollath will sich deshalb beraten lassen, ob es doch noch Wege gibt, gegen dieses Urteil vorzugehen. Normalerweise hat er keine Revisionsmöglichkeit. Mollath geht davon aus, dass er auch in Zukunft auf seinen Verteidiger Gerhard Strate bauen kann. Es sei für ihn nicht erforderlich, sich einen neuen Anwalt zu suchen. »Ich habe ja einen guten.«
Strate selbst will sich aber nur noch im Rahmen der Pflichtverteidigung um den Nürnberger kümmern. »Insgesamt werde ich mich aber aus der Sache zurückziehen«, betont der renommierte Verteidiger aus Hamburg, der Mollath aus der Psychiatrie geholt und das Wiederaufnahmeverfahren ermöglicht hatte. Beide waren mehrfach in dem Prozess wegen Meinungsverschiedenheiten aneinandergeraten.
Gustl Mollath hat spätestens seit seiner Entlassung aus der Psychiatrie polarisiert. Er hat eine Unmenge an Unterstützern, die wie er das System der Zwangsunterbringung anprangern. Andere halten ihn angesichts seiner Mahnbriefe an die obersten Justizbehörden, den Papst und den damaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan für einen Querulanten, der unter Verfolgungswahn leidet und sich überschätzt.
Eines ist dem Nürnberger aber gelungen. Zumindest in Bayern soll der Maßregelvollzug zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter neu geregelt werden. Nach dem Willen von Sozialministerin Emilia Müller (CSU) soll die Resozialisierung im Vordergrund stehen und ein Therapieanspruch verankert werden. Der Gesetzentwurf soll im Herbst im Landtag in München beraten werden.
Nach dem Urteil und einem Interview-Marathon hat es Mollath am Donnerstag eilig. Er suchte eine Mitfahrgelegenheit nach Taufkirchen (Landkreis Erding) zur Entlassung »einer Leidensgenossin« aus der dortigen Psychiatrie. Die Parallelen zum Fall Mollath sind unübersehbar: Sieben Jahre saß die heute 58-Jährige gegen ihren Willen in der Psychiatrie, weil ihr ein Gutachter wahnhafte Störungen attestierte und von ihr angeblich eine Gefahr für die Allgemeinheit ausging. Mollath will, dass die Welt erfährt, was in den Psychiatrien Deutschlands los sei: »Das ist schlimmer als in deutschen Gefängnissen.«
Claudia Rothhammer und André Jahnke, lby
 

Prügelvorwürfe gegen Mollath verdichten sich nach Zeugenaussagen

 
 

Die Prügelvorwürfe gegen Gustl Mollath verdichten sich am dritten Prozesstag. Ein Arzt bestätigt Misshandlungsspuren bei der Ex-Frau des Angeklagten. Auch ihre Schwägerin will einen Bissabdruck und Hämatome gesehen haben – im Widerspruch zu ihrer vorherigen Aussage. (Mit Video)

Comments