Ende des Gerichtsverfahrens Eiffelturm in Aschaffenburg durch Rücknahme der Berufung von Staatsanwaltschaft


Wegen dieser Gesperrten Strasse wurde dieser Blogger aus der Pfalz nach Bayern deportiert weil dort angeblich vor 6 Jahren ein Unfall passiert sein soll/







Die ganze Chronik liest man hier: http://nobayern.blogspot.de/2017/11/chronik-zeitliche-ubersicht-gesperrte.html


Den Hintergrund warum, die Pfalzer so fies waren nach 6 Jahren trottz Vorlage des Fotos der Gesperrten Strasse den Bayern bei ihrer GESTAPO Deportation zu helfen kann man hier lesen:
https://freiepfalz.blogspot.com/2019/05/grr-2019-und-bayrische-pfalz-bay.html

oder in Word runterladen:
Grundrechte Report Bayern GRR 2019 




Gestern am 7.2.2018 wurde das Verfahren wegen dem Eiffelturm in Aschaffenburg von 2012 beendet. Nachdem die Polizei mich zufällig vor 1 Woche kontrollierte und ich in U-Haft war bis gestern in Aschaffenburg Bayern zog die Staatsanwaltschaft ihre Berufung zurück und ich meine Revision gegen das Verwerfungsurteil vom Dez 2017 am Landgericht.

Damit kommt zu KEINER Haftstrafe nach 5 Jahren Verfahrensdauer und 1 Monat U-Haft in 2015, 1 Monat U-Haft in 2017 und 1 Woche U-Haft in 2018. Die Entscheidung erging gestern in Rahmen einer mündlichen Haftprüfung um aus der U-Haft entlassen zu werden. Ein neuer Staatsanwalt war anwesend und beendete das Verfahren auf diese Weise.

Ich hatte kein Interesse aber auch nicht mehr die Nerven weiter in U-Haft zu warten bis wieder eine Verhandlung am Landgericht also mit Schöffen terminiert würde. Ich wollte frei sein sofort und der Haftbefehl wurde demnach ja auch aufgehoben weil das Verfahren insgesamt beendet wurde.

Ich finde das Ganze nicht sehr nett denn ist ja unter Zwang gelaufen also mit U-Haft. Aufgeklärt wurde auch in 5 Jahren nichts siehe den Artikle Chronik auf diesem blog http://nobayern.blogspot.de/2017/11/chronik-zeitliche-ubersicht-gesperrte.html


Vors Richter Koehler am LG wie der Rechtsanwalt und Pflichtverteidiger wollten nur auf diese Weise das Verfahren beenden. Aufgeklärt wurde nichts ein echter Freispruch wurde nicht in Erwägung gezogen das wurde mehrmals von beiden mitgeteilt. Verfahrenshindernisse wurden nicht gebilligt. Das OLG hieltz sich schoen raus und beschied nicht weigerte sich Beschluesse imnhaltlich zu fassen.

Das ist bayrische Justiz.

Es wird noch einiges ergänzt dazu auf diesem blog.

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